07. Mai 2007

Geschichte einer Bahncard-KündigungGeschichte einer Bahncard-Kündigung

Vor etwas über einem Jahr habe ich eine Bahncard beantragt, die ich kostenlos zu einem Girokonto bekommen hatte. Da ich aber nicht so oft mit der Bahn fahre, hatte ich keine Lust für ein weiteres Jahr 53 Euro zu zahlen, habe also Anfang Februar eine fristgemäße Kündigung geschickt mit Vertragsende nach dem bezahlten (für mich kostenlosen) Jahr. Anfang März kam eine Kündigungsbestätigung, in der natürlich das Bedauern der Bahn ausgedrückt wird, aber meine Kündigung wunschgemäß durchgeführt werde. Damit dachte ich, sei die Sache gegessen.

Mitte April kam ein Brief der Bahn und ich fühlte schon von außen, dass sich – wie ich nach dem Auspacken auch feststellen musste – im Innern eine neue Bahncard befindet. Also ein neues Schreiben an die Bahn fertig gemacht und den Fehler geschildert. Außerdem die Auforderung, mir mitzuteilen, wie weiter vorzugehen ist (Bahncard zurücksenden, Bahncard vernichten, etc.). Eine Antwort hierauf kam nicht. Stattdessen erhielt ich Anfang Mai die Aufforderung, meine korrekte Bankverbindung mitzuteilen, da der Lastschrifteinzug in Höhe von 53 Euro fehlgeschlagen ist und die jetzt gerne von einem anderen Konto diesen Betrag zzgl. Rückbuchungsgebühren einziehen möchten (Anm.: die alte Bankverbindung ist zwischenzeitlich erloschen).

Ich habe jetzt ein langes Schreiben fertig gemacht, mit Kopien des Schriftverkehrs (Ich hatte mit 3 unterschiedlichen DB-Firmen zu tun), das ganze dann noch bezeugen lassen und ab per Einschreiben zur Bahn. Ich bin vor allem mal gespannt, ob die Forderungen zurückgenommen werden und man mir meine Auslagen erstattet.

Bahncard fristgerecht kündigenBahncard fristgerecht kündigen

Da inzwischen nicht wenige Besucher über Keywords wir „Bahncard“ und „Kündigung“ oder „kündigen“ auf diese Seite kommen, hier als Service eine kurze Information: Die Bahncard muss 6 Wochen vor Ablauf gekündigt werden, sonst verlängert sie sich um ein weiteres Jahr. Die Kündigung („Hiermit kündige ich meine BahnCard [NUMMER] zum [DATUM]. Ich bitte Sie, mir die Kündigung schriftlich zu bestätigen.“) geht dann raus an

Bahncard-Service
60643 Frankfurt/Main

Wer sehr knapp vor den 6 Wochen kündigt, sollte dies sicherheitshalber per Einschreiben (und nach meinen Erfahrungen auch Rückschein) tun. Wer die Faxnummer will, der bekommt sie auf Finblog.de. Auf dieser Seite habe ich auch gerade erst gelesen, dass ich offenbar nicht der einzige mit dem BahnCard-Problem bin:

Hallo, ich habe heute die neue Bahncard trotz fristgerechter Kündigung erhalten.

Ich vermute bei der Bahn ein System dahinter. Ich habe heute trotz Kündigung 3 Monate vor Ablauf der Bahncard wieder eine neue zugeschickt bekommen.

Ob da nun ein System dahinter steckt oder nicht, es ist für die Bahn höchst unseriös und absolut kundenunfreundlich.

Kategorie: Unterwegs
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60 Antworten

  1. bilderl sagt:

    Hallo, ich habe exakt die gleiche Erfahrung gemacht.
    - Kündigung
    - Kündigungsbestätigung
    - Neue Bahncard
    - Rechnung
    - Zahlungserinnerung
    - Mahnung (2 am gleichen Tag)
    - Inkassodrohung
    Habe auf alle Schreiben reagiert und auch den gesamten Schriftverkehr als Kopie geschickt. Das Spiel geht seit Dezember 2006 und scheint heute (21.juli 2007) noch nicht zu Ende zu sein.

  2. mona sagt:

    Unglaublich. Hätte nicht gedacht dass es in einer Katastrophe endet die BahnCard zu kündigen.

    Ich finde es einfach nur eine Unverschämtheit dass man auf der kompletten Bahn-Website keine nützlichen Faxnummern, E-Mail-Adressen usw. findet. Nicht mal in den AGB’s steht nützliches zum Thema Kündigung!!!

    So ein miserabler Service für so einen großen Konzern.

    Heute ist nun mein 5. Versuch die BahnCard zu kündigen. Wenn nun wieder keine Reaktion seitens der Bahn kommt ist meine Geduld endgültig am Ende.

    Bestellen können die Kunden alles schnell und einfach. Aber kündigen kann man vergessen.

    Alle schimpfen auf Firmen a lá Telekom. Aber die Bahn übertrifft wirklich alles.

  3. Hanfeld sagt:

    Erkunden Sie doch mal spielerisch die zu erwartenden Folgen der Bahnprivatisierung mit BAHNOPOLY:
    http://www.campact.de/bahn/opoly/start

  4. Guido sagt:

    Habe meine Kündigung sowohl an bahncard-service@bahn.de geschickt, also auch an info@bahncard-service.de – und keine Reaktion erhalten.
    Unter der Gebührenhotline 01805/121998 hört man Minuten-lang nur Gedudel ohne daß man verbunden wird.
    Die Bahn-Website zeigt einem außerdem nicht die günstigeren Regionalzüge an, wen man nicht extra die erweiterte Suche auswählt. In der FAZ ist schließlich noch ein Artikel darüber erschienen wie die Bahn mit fragwürdigen Mitteln versucht ihrer privaten Konkurrenz in Schleswig-Holstein das Leben schwer zu machen.
    Selbst für ein staatliches Unternehmen ist das wirklich kaum zu unterbieten…

  5. Jan sagt:

    Gerade sprach ich mit einer netten Dame vom BahnCardService, die mir offenbarte, ich hätte schweren Betrug begangen.
    Wie kam es dazu? Verärgert über in den vergangenen Jahren verpasste Kündigungsfristen und einen ICE Aufschlag von 30%, weil ich einen IC verpasst hatte, habe ich Mitte Oktober, nach Erhalt der neuen, ab Ende Oktober laufenden BC50 das Abonnenment gekündigt und in dem Schreiben auch verlauten lassen, dass ich das eigentlich schon früher hätte tun sollen.
    Am ersten Gültigkeitstag der neuen Karte kam ein Schreiben der Bahn, ich möge ihr die Karte zusenden, _"damit wir Ihr Anliegen abschließend bearbeiten können."_
    Das Geld für die Karte war aber schon abgebucht und so habe ich mich entschieden, sie lieber noch das eine Jahr zu behalten. Dass intern nach meinem Beschwerdeschreiben aus Kulanz doch schon gekündigt wurde, ging aus dem Schreiben nicht hervor. In dem Glauben, eine gültige BC zu besitzen, habe ich diese benutzt und auch problemlos Punkte sammeln können. Per Email hatte ich der BahnCard-Service mitgeteilt, dass ich die Karte gerne nach Ablauf der Gültigkeit zurücksenden würde.
    Nun also der Anruf. Nach 90 Minuten war es der freundlichen Mitarbeiterin möglich festzustellen, dass mir das Geld kürzlich zurück überwiesen wurde. Ich werde also meine Karte zur Post bringen. Da ich für das kommende Jahr aber mit BC kalkuliert habe und leider auch auf die Bahn angewiesen bin, erhalte ich gleichzeitig eine neue Karte und die 106€ werden erneut eingezogen. Man wird sehen wie lange sich die Geschichte noch hinzieht.
    Mein "Betrug" wird wohl nicht weiter verfolgt…

  6. Nina sagt:

    Grade per mail an Die Bahn gesandt :-)

    Ich kündige meine Bahn-Card, nun bereits das 4. Mal …ohne Antwort auf meine ersten 3 mails, die erste hab ich vor Monaten geschickt…Was wollt ihr Schwachköpfe? Nen schönen Artikel in einem der einschlägigen Klatschblätter? Ich höre ja, daß ich in guter Gesellschaft bin, die nächste mail geht an Euren Oberguru Mehdorn….schönen Tach noch!

  7. Pop Art sagt:

    danke für die warnung – werde mir das teil wohl besser nicht zulegen :)

  8. Mel sagt:

    ist bei mir das gleiche Problem. Nur wurde mir die BC50 nicht zugesandt, es kam gleich eine Zahlungsaufforderung, ohne dass ich eine BC besaß. Leider fehlen mir jetzt aber die Beweise für die Kündigung, da ich ein paar Monate nach Ablauf naiver Weise alles vernichtet hab.

  9. Markus sagt:

    Ich hab inzwischen wieder eine Bahncard über meinen Arbeitgeber. Ich wollte mich dann im Online-Bereich für Lastschrift anmelden, damit ich am Fahrkartenautomat auch bargeldlos zahlen kann. Meine Bankverbindung immer noch gesperrt, da ich ja damals Geld zurückgehen ließ (berechtigterweise).

    @Mel: Ich hab ja eine Bahncard bekommen, und das obwohl ich sogar eine Kündigungsbestätigung hatte.

  10. Katha sagt:

    Hallo,

    auch ich habe ein etwas größeres Problem. Ich habe im Oktober 07 (4 Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist) meine BC gekündigt. Leider kam eine neue BC und ich bekam auch keine Kündigungsbestätigung. Ich dachte damals es sei so alles i.O. aber nun stecke ich fest.

    Ich war im Kundencenter und dort habe ich mit einer Dame versucht mit sämtlichen Kopien die von mir an die Bahn gegangen sind den Fall zum guten zu wenden. Leider ohne Erfolg. Ich bekomme Mahnungen und auf Schreiben meinerseits wird nicht reagiert.

    Gestern kam dann ein Schreiben das wie folgt lautet: Ihre Kündigung der BC für die aktuelle Folgekarte können wir leider nicht mehr anerkennen, da sie nicht fristgerecht 6 Wochen vor Gültigkeitsende der Karte vorlag.

    Ich bin erschüttert, denn ich habe 4 Monate vorher gekündigt. Was kann man noch tun? Ich bin nicht gewillt diese Kosten zu tragen, denn der Fehler liegt wohl bei der DB vor.

    Gruss

  11. Markus sagt:

    @Katha: Hast du die Kündigung per Einschreiben (oder zumindest per Fax mit Sendebestätigung) versendet, dass du irgendwie nachweisen kannst, dass du die Kündigung im Oktober 2007 abgeschickt hast? Ansonsten dürfte es schwer werden, der Bahn nachzuweisen, dass die Kündigung zugestellt wurde.
    Es könnte ja sogar sein, dass die Kündigung als Brief auf dem Postweg verloren gegangen ist und somit bei der Bahn wirklich keine Kündigung eingegangen ist.

  12. Katha sagt:

    Genau da liegt das Problem. Habe ich einfach so mit der Firmen Post weg….. kein Einschreiben, kein Rückschein.

    Ich weis das mir das ziemliche Probleme macht gerade und ich schon am Grübeln bin wie ich da raus komme :(

    Zumal dachte ich das ja alles ok ist. Kenne das das manche Unternehmen keine Bestätigung schicken, habe damit auch erst wieder Erfahrung gemacht. Und eigentlich sei die DB ja ein "seriöses" Unternehmen aber wohl getäuscht.

    Weis gerade nicht weiter.

  13. Markus sagt:

    @Katha: Da du keinen Nachweis hast, dass die Kündigung zugestellt wurde, heisst es für dich in den sauren Apfel beissen und die Bahncard ein weiteres Jahr bezahlen. Ich denke mal nicht, dass sich die Bahn da kulant zeigen wird.

    Und für die Zukunft solltest du immer eine schriftliche Kündigungsbestätigung anfordern (falls noch genug Zeit ist) oder bei zeitkritischen Kündigungen Einschreiben (+Rückschein) wählen.

  14. Sandra sagt:

    Bin geschockt, dass es so vielen so geht, dass die Bahn fristgerechte Kündigungen einfach ignoriert bzw. ist es schon seltsam, dass auf dem Weg nach Frankfurt so viel Post verloren geht!?!

    Habe heute eine neue BahnCrad25 zugeschickt bekommen. Trotz fristgerechter Kündigung 10 Wochen vor Ablauf. Habe die Kündigung zwar ohne Rückschein versendet, bin aber trotzdem 100% sicher, dass die Kündigung bei der Bahn angekommen ist. Habe nämlich um eine Kündigungsbestätigung gebeten und dafür meine neue Anschrift angegeben. Und an diese Adresse haben sie mir stattdessen eine neue Karte geschickt. Und wo bitte haben die die Adresse her, wenn nicht durch mein Kündigungsschreiben!??! Wage zu bezweifeln, dass die Bahn das dänische Volksregister kontaktiert hat – bin nämlich innerhalb von Dänemark umgezogen…

  15. Pascal sagt:

    Bin ich also nicht alleine.
    Streite jetzt seit4 Monaten mit der Bahn über meine gekündigte Bahncard25, bzw. ich streite mit mir selbst denn Antworten auf Briefe und e-mails bekomme ich nicht. Denn e-mails der DB die zurück kommen tragen gar keinen Inhalt.
    Doch das jetzt ein Inkasso Büro eingeschltet worden ist halte ich für eine Sauerrei. Stolze 95,10 soll ich jetzt zahlen, ich glaub mein Schwein pfeift, so nicht.
    Werde nun das letzt mal an die Bahn schreiben und dann lasse ich es drauf ankommen

  16. Micha sagt:

    Selbe Leidensgeschichte, mehr brauche ich wohl nicht zu sagen, oder? :-)

    So kann man natürlicha uch Gelder für den Börsengang schön rechnen.

    cu Micha

  17. Guten Tag,
    man muß sich gegen diese “Drückerbande” wehren. Keine Aufklärung
    über ABO etc., aber alle Lügen nur die “Bahn” nicht.Für mich ist das
    arroganter Abschaum der in die Schranken gewiesen gehört. Auch ich
    habe seit 10/08 keine Antwort mehr auf 5 Mails erhalten und diese
    “Servicenummern” dienen nur dazu den Leuten das Geld aus der Tasche zu
    ziehen, aus Berufserfahrung probiere ich das gar nicht. Aber aufgeben
    werde ich nie, nun teste ich es über die 030/351230008 , “Schaupen-
    steiner” in Berlin, mal sehen. Ich bringe diese Angelegenheiten sicher
    noch ins TV, versprochen.Merke: “Wer nichts ist und wer nichts kann
    geht zu Post und Bundesbahn” Sorry, aber diese krasse Aroganz zwingen
    mich zu dieser Aussage, auch von “Teamleitern” direkt an Bahnhöfen
    R.Boxler Photograf und Kameramann

  18. A.R. sagt:

    Auch ich habe fristgerecht gekündigt … antwort der Bahn, leider kann ihre Kündigung nicht akzeptiert werden, aber wir haben die Kündigung vorgemerkt, für das nächste Jahr … Ebenfalls mehrfach Emails geschrieben – keine Antwort – 2x per Post drum gebeten, das ich die Karte nicht mehr haben will, und das man mich nicht auf ein Abo drauf hingewiesen hat ! Keine Reaktion, nur eine Mahnung und dann ein Brief vom Inkasso-Büro … werde jetzt auch auf stur stellen … wird Zeit, das dieser Verein mal vor Gericht gezerrt wird … schlimmer als die Mafia !

  19. Markus sagt:

    @A.R.

    Irgendwie bin ich etwas über deine Aussage verwirrt: Du schreibst auf der einen Seite, dass dich keiner auf ein Abo hingewiesen hat, sprichst aber trotzdem von einer fristgerechten Kündigung. Wieso kündigst du, wenn du doch offenbar nichts von der Verlängerung gewusst haben willst. Falls du der Bahn kein Einschreiben geschickt hast, hast du doch aber ein Datum im Brief genannt. Hier könnte man ja als Anscheinsbeweis dieses nehmen und schauen, ob das fristgerecht war.

    Und in Sachen Vertragsverlängerung steht dazu in den AGB der Bahn (die du bei Vertragsabschluss mit Unterschrift oder Häkchen akzeptiert hast):
    »Die Geltungsdauer der BahnCard 25/BahnCard 50 beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich automatisch
    um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard 25/BahnCard 50 nicht bis 6 Wochen
    vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird.«

  20. A.R. sagt:

    @ Markus

    Ich habe einen Brief mit der neuen Bahncard bekommen, daraufhin habe ich sofort gekündigt, d.h. innerhalb der 4 Wochen Frist, die angegeben wurde. Also Fristgerecht ! Ichhabe nich vorher gewußt, das es sich um ein ABO handelt, da man mir am Schalter gesagt hat, diese Karte ist nur ein Jahr gülti, nix von Abo … Ich habe am Schalter keine Papiere ausgehändigt bekommen. Nur eine “Vorläufige Bahncard” – die Plastikkarte habe ich paar Wochen später bekommen. Mehr nicht !

  21. ANN sagt:

    Ich bin auch darauf reingefallen und finde es eine Unverschämtheit, dass einem ein ABO untergejubelt wird. Mir hat man beim Erwerb der Bahncard auch nicht gesagt, dass es sich um ein automatisches ABO handelt!
    Jetzt habe ich die neue Bahncard und die Info, dass ich hätte vor 6 Wochen kündigen müssen, um aus diesem Teufelskreis auszubrechen.
    Nun habe ich der Bahn geschrieben sie sollen meine außerordentliche Kündigung akzeptieren. Außerdem habe ich die Verkehrsschlichtungsstelle angeschrieben und nach Hilfe gefragt. Ich bin dermaßen verärgert, vorallem weil man im Sommer im Zug einen Wintermantel anziehen muss und die Klimanalagen einem Eisschrank konkurrenz machen!
    S****Bahn! Ich werde nun warten, was die Bahn schreibt und sehen, wie die Schlichtungsstelle reagiert. Evtl. bliebe mir als letztere Möglichkeit über meine Rechtsschutz zu klagen.
    Herr. D. Bohlen macht noch fröhlich Werbung für diese Abzocker!
    Evtl. werd ich die Bahncard zurückschicken mit einem netten Einschreiben und Rückschein!!! Soetwas ist dermaßen kundenunfreundlich! Man müsste sich mal bei AKTE 09 melden und um Rat bitten! Das werd ich wohl gleich machen!

  22. Markus sagt:

    @ANN:
    Ich denke mal nicht, dass es so einfach ist, damit Erfolg zu haben. Denn die Bahn hat deine Unterschrift. Deiner Unterschrift unter einem Absatz der sinngemäß lautet:

    „Hiermit nehme ich zur Kenntnis dass der Vertrag auf Grundlage der AGB der Bahn und der Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von BahnCards zustande kommt.“

    Bei der Onlinebestellung steht sogar relativ weit oben, dass es sich um ein Abo handelt, bin mir nicht sicher, ob das nicht auch inzwischen auf den gedruckten Bögen für den Auftrag steht.

    Nichstdestotrotz, ANN, du hast einen Vertrag unterschrieben, der eine gewisse Laufzeit und gewisse Kündigungsfristen hat. Falls du die AGB zu dem Zeitpunkt nicht kanntest, bzw. der Mensch am Schalter sie dir nicht zeigen wollte o. ä. dann hättest du nicht unterschreiben dürfen, dass du diese Bedingungen annimmst.

    Ich weiß auch nicht ganz, mit welcher Begründung du eine außerordentliche Kündigung rechtfertigst, nur wette ich, wird diese nur ein müdes lächeln bei der Bahn hervorrufen. Die Klimatisierung der Bahn hat irgendwie auch recht wenig mit der BahnCard zu tun, oder? Und ein Teufelskreis sehe ich in deinem Fall auch nicht.

    Deine Situation ist sicher nicht die beste, das kann ich verstehen, auch dass man sich aufregt, wenn man was übersehen hat. Aber das macht die Bahn nicht direkt zu Abzockern … das ganze ist (leider) sehr häufige Praxis in Deutschland. Und ganz ehrlich: verglichen mit den Sternchentexten bei Handyverträgen ist die Deutsche Bahn da noch relativ harmlos :-)

  23. Peter sagt:

    Was mich an den BahnCard-Kündigungen so ärgert, ist, dass da ein System dahinter steckt…

    Klar, wer den Vertrag unterschrieben hat und die Kündigungsfrist versäumt, selber schuld…

    Aber: Erstens wird, wie ich so oft in diversen Internetforen erfahren habe, beim Verkauf am Schalter oftmals nicht über das Abo informiert.

    Und, was noch schlimmer ist: Zweitens scheint die Bahn ein Sortier-System für Kündigungen eingerichtet zu haben: Kündigung ohne Einschreiben -> Wird gleich weggeschmissen; Kündigung mit Einschreiben -> Wird “bedauernd” aktzeptiert. Und das grenzt für mich schon an das unseriöse…

    Wie in meinem Fall: Habe im August 2008 vergessen, meine BahnCard zu kündigen, den Betrag zähneknirschend, aber mir meiner eigenen Schuld bewusst, sofrot überwiesen. Dann sofort Kündigung für 2009 verfasst und abgeschickt (das weiß ich, kann ich aber mangels Einschreiben nicht beweisen). Im August 2009 natürlich BahnCard im Postkasten gehabt, sofort mit dem Vermerk zurückgeschickt, es müsse sich um einen Irrtum handeln, prompt Rückantwort “können wir nicht aktzeptieren, da nicht fristgerecht gekündigt”.

    Ist denn die Bahn zu einem so unseriösen Unternehmen verkommen, dass man nur noch per Einschreiben kommunizieren kann? Laut meinem Vater (Ex-Postbeamter) sind die Verluste bei der Post bei Nicht-Einschreiben irgendwo unter dem Promille-Breich (sagt man Promillionstel?) anzusiedeln…

    Das ist es doch, was die meisten Kunden ärgert, hier scheint eine Absicht dahinterzustecken!!! Was wohl die wenigstens ärgert, ist, dass eine verpennte Kündigung zu einem weiteren BahnCard-Glück führt, das ist halt nunmal so.

    Irgendwann müsste das mal groß in der Presse rauskommen, kennt denn niemand einen Redakteur bei ner großen Tageszeitung, sagen wir mal SZ?

  24. Peter Löwe sagt:

    Die neueste Abo-Falle im BahnCard-Vertrieb ist die “Probe BahnCard 25″. Siehe dazu
    http://www.bahn.de/p/view/bahncard/ueberblick/probebahncard.shtml

    Diese BC gilt zunächst 4 Monate und kostet nur 25 EUR. Daher kann sie sich schon bei einer einzelnen Fahrkarte lohnen. Wer am Schalter eine Einzelfahrkarte kaufen will, bei der die Probe-BC sofort ermäßigend wirkt, wird u. U. unverlangt darauf angesprochen, doch gleich diese Kombination zu erwerben.

    Doch aufgepasst – auch hier verwendet die Bahn die übliche AGB, wonach die BC-Bestellung sich um ein Jahr verlängert, wenn sie nicht spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer – hier nur 4 Monate – gekündigt wird. Ich wurde bei einem Ticketkauf auf diese AGB nicht hingewiesen. Man ließ mich in der “Schaltersituation” mit weiteren Kunden im Rücken das Antragsformular für die vermeintlich nur 4 Monate geltende BC unterzeichnen. Zudem wurde mir kein Durchschlag des Antrags mit den AGB ausgehändigt, stattdessen aber ein Ausdruck im Bahn-Ticket-Format “Vorläufige BC 25″ mit dem Hinweis “Dieses vorläufige BC Dokument ist nicht verlängerbar”, was zusätzlich über die anderslautende AGB hinwegtäuscht.

    Berechnet gerade nach Kündigungsfristablauf ging mir ein Schreiben der Bahn zu, womit die Verlängerung geltend gemacht wurde. Ich bin dagegen wie folgt vorgegangen und empfehle dasselbe jedem anderen Kunden, der an der erschlichenen Verlängerung nicht festgehalten werden will:

    Mail an bahncardserice@bahn.de: Widerspruch gegen die Verlängerung gemäß der AGB. Rechtlich gesehen erscheint die AGB im Zusammenhang mit der beworbenen Befristung und insbesondere mit dem ausgehändigten vorläufigen Ausdruck “nicht verlängerbar” überraschend und wird daher nicht in den Bestell-Vertrag einbezogen (§ 305c BGB). Wer den BC-Antrag in der “Schaltersituation” unterschrieb, kann zudem einwenden, dass die AGB auch deshalb nicht Vertragsbestandteil wurde, weil er keine zumutbare Möglichkeit hatte, davon Kenntnis zu nehmen.

    Wird die BC am Schalter und unverlangt – ohne eigene Nachfrage – angeboten, so kann darin zugleich ein Haustürgeschäft nach § 312 BGB gesehen werden, so dass hier zusätzlich ein Widerrufsrecht besteht und der Widerruf erklärt werden kann. Weiter kann die Bestellung dann auch wegen arglistiger Täuschung und hilfsweise wegen Irrtums angefochten werden (§§ 123, 119 BGB).

    Dies sollte dem Vertrieb genügen, von weiteren Forderungen abzusehen. In meinem Fall liegt mir noch keine Reaktion vor. Sollte in meinem Fall an der Vertragsverlängerung festgehalten werden, so werde ich einer Strafanzeige gegen unbekannte Verantwortliche des Bahn-Konzerns für diese Vertriebspraxis näher treten, da diese Praxis zumindest unter den Umständen des unverlangten Anbietens der Probe BC am Schalter m. E. (versuchten) Betrug darstellt.

    Anders kann es im Internet-Vertrieb liegen, wenn der Kunde dort direkt eine Probe BC bestellt und im Bestellprozess hinreichend deutlich auf die Verlängerungs-AGB hingewiesen wird. Dies habe ich noch nicht überprüft.

  25. Martin sagt:

    Wahnsinn, was sich die Bahn da leistet. Unglaublich, bin durch Zufall hier gelandet. Also lieber keine Bahncard. Gruss Martin

  26. Flo sagt:

    Hallo Zusammen,

    hsbe auch Probleme mit der Kündigung der Bahncard. Hatte fristgerecht eine Kündigung ohne Einschreiben und Rückschein versendet. Die Bahn hatte diese selbstverständlich ignoriert und mein Abo verlängert. Da sich in meinem Fall der Preis der Bahncard von 110eur auf 115eur erhöht hat steht mir nach der AGB ein Sonderkündigungsrecht mit einer frist von 4Wochen zu. Ich habe sofort eine Außerordentliche Kündigung mit Verweiß auf die AGB und die Preierhöhung in Bezug auf die erhaltenen Rechnungen geschickt. Die neue Bahncard habe ich gleich mitgeschickt (diesmal Einschreiben/Rückschein). Die Bahn hat das auch mehr oder minder ignoriert und mir eine Ersatzkarte mit einer Zusätzlichen Forderung von 15eur geschickt… Daraufhin ein Schreiben der Bahn indem Sie behaupten der Preis der Bahncard habe sich für mich nicht erhöht das Sonderkündigungsrecht stehe nur Kunden zur Verfügung bei denen sich der Bahncardpreis erhöht hat. Daraufhin habe ich nun nochmal ein schreiben mit Kopie der Überweisung in Höhe von 110eur und der neuen Rechnung in Höhe von 115eur geschickt und mit Verbraucherschutz gedroht… Ich warte nun mal ab wie und ob die Bahn regaiert. Im Zweifelsfall lasse ich es auf einen Prozess ankommen. Eine Frechheit was sich die Bahn erlaubt. Ich werde auch nur noch fliegen oder mit dem Auto fahren und die Bahn nun boykuttieren. Falls jemand ähnliche Erfahrungen macht oder einen Tipp für mich hat kann er mir schreiben. Für eine Sammelklage bin ich auch immer zu haben.

  27. Martin M. sagt:

    Hallo Leute,

    ich werde wohl demnächst vor Gericht treten müssen und suche genau diese Problemfälle.

    habe genau das erlebt, das Ihr erlebt habt und jetzt sogar zu einem Mahnbescheid vom Gericht einen Widerspruch eingelegt.

    wie es weitergeht werde ich wieder berichten, ansonsten könnt Ihr mich über diese Seite erreichen.

    nerven behalten ;-)

  28. Holger sagt:

    Hallo,

    meine Erfahrung:
    In meinem letzten Jahr als Azubi hab ich von der Firma eine BahnCard 50 bezahlt bekommen, da der relativ niedrige Preis (um und bei 100 EUR) sich für eine bestimmte Dienstreise fast schon amortisierte. Besorgt habe ich sie damals selber.

    Ein knappes Jahr später (wohl kurz NACH Ende der im Vertrag angegebenen Kündigungsfrist) bekam ich ein Schreiben der Bahn mit der Bitte um “Aktualisierung Ihrer Daten”, welches mich zum ersten Mal mit der Tatsache konfrontierte, dass es sich bei der BahnCard um eine Art Abo handelt und die nächste Bahncard mich mal eben sportliche 220 EUR kosten würde – schließlich war ich inzwischen nicht mehr Azubi, sondern ‘Vollzahler’ (diese Daten konnte die Bahn meinem Ausbildungsvertrag entnehmen, der als Ausbildungsnachweis diente). Ich habe daraufhin umgehend per Email geschrieben, dass ich mir nicht über den Abo-Charakter der BC bewusst gewesen sei und daher um sofortige Kündigung bitte. Keine Antwort.

    Kurz darauf kam der Umschlag mit der neuen BC. Diesen schickte ich ungeöffnet (als Nachweis darüber, dass die BC ungenutzt ist) und per Einschreiben mit Kopie der Email sowie nochmaliger Erklärung zurück. Keine Antwort, keine Stellungnahme, keine Rechtfertigung.

    Kurz darauf kam nochmals ein Umschlag mit BC. Es handelte sich um das Standardschreiben für “Ihre verlorene BahnCard”. Dies empfand ich als so unverschämt, dass ich beschloss, erstmal nichts zu unternehmen.

    Auf die Mahnung der Bahn (immer noch ohne Erklärung oder irgendeine Art von Eingehen auf das Anliegen des Kundens) folgte dann recht bald das Schreiben des Inkassobüros. Der (wirklich) freundliche und verständnisvolle Mitarbeiter am Telefon riet mir, die ganze Geschichte nochmals schriftlich darzulegen und ihnen zu schicken, was ich auch tat, und zwar am 13.09.2009. Als Antwort bekam ich ein kurzes Schreiben des Inkassobüros, das sagte, dass man den Sachverhalt wieder zurück an die DB Vertrieb GmbH zur Prüfung gegeben habe.

    Fast ein Dreivierteljahr später, Anfang Juni 2010 erreicht mich ein Schreiben des Inkassobüros, in dem steht, dass “laut Mitteilung der DB Vertriebs GmbH… …keine fristgerechte Kündigung” vorliege.

    Die Forderung ist inzwischen auf 288,94 EUR angewachsen, da über den gesamten Zeitraum Zinsen berechnet werden, außerdem kommen noch ominöse “Ermittlungskosten” hinzu, da ich im betreffenden Zeitraum umgezogen bin.

    Ich kann einfach nicht fassen, dass ein Unternehmen, welches teilweise durch unser aller Steuergelder finanziert wird, sein Geld mit Verschleierung und Abzocke verdient. Auf der anderen Seite war es natürlich mein Fehler, dies nicht von vornherein zu sehen und den Vertragstext nicht besser zu prüfen.

    Dennoch stelle ich mir in meinem speziellen Fall zwei Fragen:

    1) Kann ein solches Abo wirklich rechtmäßig sein, wenn man im ersten Jahr für ein Produkt 110 EUR bezahlt und im Folgejahr dazu verdonnert wird, das doppelte zu zahlen, da sich der Status (in meinem Fall: Azubi –> Vollzahler) verändert hat?

    2) Wenn ein Vertragspartner sich auf mehrmalige Anfrage hin nicht rührt, anstattdessen die Forderung an ein Inkassobüro abtritt und die Beantwortung meiner Frage erst nach mittlerweile neun Monaten erfolgt, habe ICH dann die Zinsen für diesen Zeitraum zu bezahlen??

    Es wäre schön, wenn jemand hierauf eine Antwort parat hätte.

    Allen anderen wünsche ich viel Erfolg im Kampf gegen die Abzocke!

  29. Markus sagt:

    @Holger:
    Zu deinen Fragen …

    1) Ja, es ist rechtmäßig, weil du einen Vertrag unterschrieben hast, in dem drin steht, dass du zum einen die Bahncard bestellst und sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr verlängert, sofern du nicht kündigst. Es ist zwar nicht schön, wenn solche Klauseln ganz gerne mal versteckt werden, aber du hast unterschrieben. Und irgendwo, da bin ich mir ziemlich sicher, wird die Bahn auch etwas zu dem Vollpreis geschrieben haben, sobald die Vergünstig wegfällt.

    2) Du hast (wenn auch aus Unkenntnis) einen Vertrag über eine Leistung abgeschlossen, nämlich eine Bahncard. Die Bahn hat ihren Teil der Vertrages erfüllt, nämlich dir die Bahncard zukommen lassen. Ab dann liegt es an dir deinen Teil der Vertrages zu erfüllen, nämlich das Geld innerhalb einer angemessenen Frist (meist 10 Werktage oder so) zu zahlen. Wenn du dem nicht nachkommst, kann die Bahn Verzugszinsen verlangen. Ob du jetzt Anfragen stellst oder nicht, aber du könntest ja in der Zeit auch schon die ganze Zeit die Bahncard nutzen. Und auch die Kosten, die zusätzlich Anfallen (also vom Inkasso-Büro) sind wohl rechtens.

    Also alles in allem ist es für dich blöd gelaufen. Wenn du dir ganz sicher bist, dass du nichts in die Richtung unterschrieben hast, kannst du das weiter eskalieren lassen. Falls es aber wahrscheinlicher ist, dass du da doch was unterschrieben hast und einfach nicht gründlich genug alles Kleingedruckte gelesen hast, solltest du den Betrag jetzt endlich zahlen, denn sonst machen die noch ein Mahnverfahren beim Arbeitsgericht auf und das wird dann nochmal deutlich teurer.

    Ach ja, und vergiss nicht, jetzt schriftlich zum nächsten Termin zu kündigen, am besten mit Einschreiben persönlich / Rückschein und der Bitte um Bestätigung.

    (Dies ist keine Rechtsberatung!)

  30. Ich kenne die Probleme mit der Bahncard sehr gut aus meiner Beratungspraxis im Verbraucherschutz. Manchmal kommen Mandanten zu mir, die schon eine sehr dicke Akte nur mit Schriftverkehr mit der Bahn gesammelt haben. WICHTIG: Es genügt eine rechtzeitige schriftliche Kündigung mit Einschreiben und Rückschein. Die Kopie und den Rückschein gut aufheben. Damit ist die Sache, rechtlich gesehen, vollständig erledigt. Egal wie dann die Bahn reagiert, ob sie die Kündigung akzeptiert oder nicht, man muss nicht mehr tun. Sollte sich ein Inkassobüro melden, so schickt man einmalig die Kündigung in Kopie mit dem erhaltenen Rückschein, ebenfalls in Kopie hin. Das ist vollkommen ausreichend. Man muss nicht auf jede Mahnung der Bahn oder des Inkassounternehmens reagieren. Rechtlich gesehen ist man damit zu 100 % auf der sicheren Seite. Würde die Bahn einen theoretisch vor Gericht zerren (was in der Praxis eh nicht passiert), so könnte man alleine durch das Vorzeigen des Kündigungsschreibens und des Rückscheins das Verfahren für sich entscheiden. Aufpassen muss man nur bei einem Mahnbescheid, den manche Inkassofirmen gerne in Auftrag geben. Dem unbedingt widersprechen, wenn die Forderung unberechtigt ist (was sie bei rechtzeitiger Kündigung dann ja ist). Viel Erfolg!!!! Thomas

  31. Franziska Harre sagt:

    Hallo alle zusammen,
    habe am 17.08.2010 meine BahnCard gekündigt, die am 05.10.2010 auslaufen sollte.
    Allerdings habe ich nie eine Bestätigung bekommen von der Kündigung. Nun haben wir den 07.10 und ich habe mittlerweile schon 2mal meine neue Bahncard zugeschickt bekommen und jedesmal mit Einschreiben zurück. Aber mein Schreiben vom 17.08 ist angeblich nie angekommen-komisch nur, dass die Einschreiben alle da sind. Weiß nur leider nicht, was ich noch machen soll. Habt ihr einen Rat für mich?
    LG

  32. Bernd sagt:

    hallo zusammen, wie ist es denn bei euch ausgegangen, v.a. Flo und Peter Löwe.
    Habt Ihr alle hier im Forum letztendlich doch bezahlen müssen oder hat jemand Recht bekommen (vor Gericht oder doch Kündigungsbestätigung) ?

    Ich hatte zunächst per Mail und Fax rückwirkend zum Ablauf der 1. Bahncard gekündigt. Drei Tage später kam die Mail der Bahn „Ihrem Wunsch entsprechend bestätigen wir die Kündigung Ihres Bahncard-Abonnements.“ Ein Tag danach kam die Mail der Bahn, dass Sie die vorzeitige Kündigung der aktuellen Bahncard nicht anerkennen.

    Ist meine Kündigung rückwirkend zum Ablauf der 1. Bahncard nun bereits durch die erste Bestätigungsmail der Bahn rechtswirksam geworden?

    P.S. Übrigens habe ich bis heute gar keine neue Bahncard bekommen.

  33. FU sagt:

    markus arbeitet doch bei der bahn, oder? Für alle ist es blöd gelaufen… hihi

  34. franz sagt:

    ES IST EINE SCHANDE DASS IN DEUTSCHLAND, DERARTIGE MACHENSCHAFTEN NICHT VON DER JUSTIZ UNTERBUNDEN WERDEN.

    F.M

  35. enttäuschterBahnKunde sagt:

    Mir ist es ganz ähnlich ergangen wie einigen Vorrednern hier.
    Anfang 2010 erwarb ich am Schalter eine BahnCard 50, Geltungsdauer 1 Jahr, im guten Glauben daran, daß die Sache damit erledigt ist. So war es bei der BahnCard 100, die ich davor hatte, nämlich auch. Kein Hinweis auf eine Abonnement oder ähnliches. Als ich – leider zu spät – davon erfuhr habe ich natürlich sofort gekündigt. Die Kündigung wurde aber nicht akzeptiert, weil angeblich zu spät.
    Dann kam das nächste Problem, das mich seit vielen Jahren verfolgt: Da ich die BC geschäftlich nutze, benötige ich eine Rechnung mit korrekter Firmenanschrift. Alle meine Versuche, eine solche Rechnung zu erhalten (am Schalter, an der überteuerten und meistens belegten Hotline, per email beim bahn-business-service, beim bahn-comfort-service, beim bahncard-service) wurden ignoriert. Da ich dieses Problem seit Jahren habe, beschloss ich, die Forderung erst zu begleichen, wenn mir eine ordnungsgemäße Rechnung zugestellt wird. Dies ist jedoch bis heute nicht erfolgt. Anstatt auf diesen einfachen Wunsch einzugehen wurde die Forderung an die Universum Inkasso GmbH weitergeleitet und bezüglich aller meiner weiteren Fragen und Einwände wurde ich an diese verwiesen. Was mich sehr erstaunt, ist die Tatsache, daß ein Unternehmen wie die Deutsche Bahn lieber mit solch einem zwielichtigen Unternehmen (siehe auch http://www.abzocknews.de/2008/09/11/abzocke-im-internet-jetzt-auch-schufa-eintrage/) zusammenarbeitet, anstatt ein ordentliches gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, wie es andere Unternehmen tun würde, das der Ansicht ist, über eine berechtigte Forderung zu verfügen.
    Da es offensichtlich so vielen ähnlich ergeht, würde ich mich sehr freuen, wenn sich einige zusammenfinden würden um eine Sammelklage gegen die Deutsche Bahn AG einzuleiten.

  36. sunflower sagt:

    Nach der Lektüre diverser Bahncardgeschichten gebe ich zum Trost und zur Aufmunterung mal die meine wieder.
    * Februar 2009: Bahncard gekauft (= Dies ater)
    * Februar 2010: neue Bahncard zugeschickt bekommen
    * Daraufhin sofort für 2011 gekündigt, leider ohne Einschreiben (schwerer Fehler)
    * Februar 2011: neue Bahncard zugeschickt bekommen
    * Bahncard zurückgeschickt (per Einschreiben) incl. Hinweis auf die letztjährige Kündigung u. Kopie des Kündigungsschreibens
    * Antwortschreiben von der Bahn, dass eine *rückwirkende* Kündigung nicht möglich sei
    * Februar/März 2010: Versand einer “Ersatzbahncard”
    1. Mahnung
    2. Mahnung
    Schreiben eines Inkassounternehmens. Gesamtforderung mittlerweile bei 270,03 EU
    * Sämtliche Anschreiben wurden an meine alte Adresse versandt, obwohl ich bereits in der 1. Kündigung meine neue Adresse angegeben hatte -> Ich bekam von dem ganzen Schriftverkehr erst dann was mit, als mir die Briefe nachgeschickt wurden
    * April 2011: Termin mit der Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Nürnberg. Die Beraterin dort diktierte mir in atemberaubender Geschwindigkeit ein juristisches Schreiben an das Inkassounternehmen.
    * Antwort ans Inkassounternehmen versandt, außerdem auf Anraten eine Kopie an die DB AG, den Fahrgastverband pro Bahn und Rüdiger Grebe, Potsdamerplatz, Berlin.
    * Antwort von Pro Bahn, dass die Bahn aus Kostengründen keine Kündigungsbestätigungen verschickt und Hinweis auf die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr (söp)
    * Antwort des Inkassounternehmens, dass die Forderung zurückgezogen sei.
    * Anruf aus dem Büro R. Grebe, dass die Angelegenheit bereinigt sei u. E-Mail mit einer Adresse, an die ich die Bahncard zurückschicken könne.
    Mitte April 2011: Bahncard (per Einschreiben) zurückgeschickt, seitdem Ruhe.

    Fazit: Am besten keine Bahncard kaufen, und wenn, dann vorher eine Rechtsschutzversicherung abschließen. Wenn es schon zu spät ist: Jeglichen Schriftverkehr mit der Bahn nur per Einschreiben. Alle Schriftstücke gut aufbewahren! Nicht die Nerven verlieren und plötzlich doch bezahlen, das kommt einem Schuldeingeständnis gleich!

  37. derpeter sagt:

    Ich habe die Bahncard rechtzeitig gekündigt und ebenfalls eine neue erhalten. Die Bahn reagierte auf meine widerholten Schreiben erst 3 Monate später und forderte die nheue Bahncard zurück.

    Ca 7 Monate später erhielt ich von einem Inkassounternehmen eine Mahnung von geringem Betrag wegen “Forderung der DB Vertrieb GmbH”. Nach langem hin und her erreichte mich die Info, dass meine BC “aus Kulanz” gekündigt wurde und mir nur ein Quartal BC in Rechnung gestellt wurde.

    Ich teilte denen mit, ich habe
    1. weder ein vertragliches vertragliches Verhältnis zur DB Vertrieb GmbH sondern nur zur DB Fernverkehr AG
    2. noch jemals eine Rechnung erhalten
    3. die BC fristgerecht gekündigt.

    Im Laufe der Zeit erhielt ich dann noch das obligatorische Mahnschreiben vom Mahngericht. Meine Hoffnung, dass es tatsächlich vor Gericht geht, wurde leider nicht erfüllt. Hatte irgendiwe schon Lust auf ein Verfahren..

  38. Babysitter sagt:

    Hallo,

    habe ebenfalls fristgerecht gekündigt und sogar eine Bestätigung der Kündigung bekommen.Trotzdem bekomme ich Monat später eine Bahncard zugeschickt.Die habe ich mit einem Schreiben zurückgeschickt und heute wieder eine “Zasatzbahncard” im Briefkasten vorgefunden.
    Wie ich auf der Seite hier sehen kann, muss ich mich auf einen langen Kampf mit der DB vorbereiten.Das einzige was ich habe ist die Bestätigung der Kündigung.
    Na dann….

  39. Max sagt:

    Hallo Liebe Bahnleidende, ich brauche Eure Hilfe!

    Wer hat von Euch eine Probe-BahnCard 25 zusammen mit einer Online-Fahrkarte per Internet bestellt?

    Ich stehe kurz vor dem Gerichtsverfahren und brauche Eure Hilfe!

    Mahnbescheid von Universum Inkasso in Frankfurt habe ich schon bekommen, der Prozessbevollmächtigte der Firma Universum Inkasso ist der Rechtsanwalt Peter M. J. Neumeyer auch aus Frankfurt.

    Kurz zu meine Geschichte: Meine vorherige Firma hat für mich am 6.09.2010 für eine Geschäftsreise eine Fahrkarte zusammen mit eine Probe-BahnCard 25 per Internet gekauft. Angeblich wurde die Bahncard auch gleich gekündigt, kann ich leider nicht nachweisen. Ich habe auf jeden Fall nichts unterschrieben, auch auf der Probe-Bahncard 24 fehlt meine Unterschrift.

    Da ich selbst die Fahrkarte nicht gekauft habe, und weil man die Probe-BahnCard nicht mehr zusammen mit der Fahrkarte kaufen kann( wie in September 2010), würde ich gern von Euch folgendes wissen.

    Wie sah die Internet-Prozedur für die Bestellung einer Fahrkarte zusammen mit der Probe-BahnCard 25?

    Ich muss wissen ob irgendwo bei der Online-Bestellung es erkenntlich war, dass es sich bei der Bestellung um ein Abo handelt und dass man es innerhalb von 6 Monaten kündigen muss, wenn man es nicht verlängern möchte.

    Falls Jemand noch in diesem Zusammenhang etwas hilfreiches für mich hat, dass ich im Gerichtssaal verwenden kann, bitte auch schreiben.

    Ich habe zwar einen Anwalt der mich berät, für den Prozess möchte ich aber gern einen Anwalt nehmen, der mit Leidenschaft um die Gerechtigkeit kämpft und sich auch mit Internet-Abfallen sehr gut auskennt. Deswegen falls Jemand einen Anwalt kennt, der sich mit dieser Sache beschäftigt, dann bittemelden. Ich könnte mir vorstellen einen Anwalt der wagt, gegen so einem Giganten zu kämpfen wie Deutsche Bahn, wird danach viele Kunden bekommen :-) .

    Wenn wir zu faul sind auf die Straße zu gehen, um zu protestieren, oder (wie ich) aus Protest nie wieder mit der Bahn fahren, dann brauchen wir einen Gerichtsurteil, in dem der Bürger rechts zugesprochen wird. In Forums rumheulen und dann doch an DB oder Inkasso zahlen, hilft leider nicht!

    Max (sorry für die Rechtsschreibfehlern, deutsch ist nicht meine Muttersprache)
    probebahncard25@gmx.de

  40. Joe sagt:

    Bei der Online-Bestellung der Bahncard 50 steht ganz oben:
    “Bitte beachten Sie, dass Sie die BahnCard im Abonnement erwerben.
    Informieren Sie sich hier über die Bedingungen zur Nutzung und zum Erwerb von BahnCards.”

    In den Beförderungsbedingungen, die dort verlinkt sind, steht:
    2.5 Geltungsdauer
    2.5.1 Die Geltungsdauer der BahnCard 25/BahnCard 50 beträgt ein Jahr. Sie verlängert sich
    automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die BahnCard 25/BahnCard 50 nicht bis 6 Wochen
    vor Kartenablauf schriftlich gegenüber dem BahnCard-Service gekündigt wird. Ca. 4 Wochen
    vor Ablauf der alten.

  41. MariaH sagt:

    Liebe Leute, seit wenigen Tagen ist die DB auf Twitter und macht um ihr SocialMedia-Engagement (Twitteradresse: @DB-Bahn ) einen ordentlichen Wirbel. Sie wollen auf Twitter “Kummerkasten” sein, siehe diesen Focus-Artikel:

    http://www.focus.de/reisen/urlaubstipps/bahn/deutsche-bahn-twitter-als-kummerkasten_aid_634908.html

    Ich schlage vor, dort massiv unsere Beschwerden zu twittern, etwa durch Verweis auf Kurzurl solcher Artikel. Hashtags #bahncard #kuendigung und @DB-Bahn (am Ende, nicht Anfang, sonst gehts nur an DB) nicht vergessen.

    Und weil es besser wirkt, wenns viele tun, könnten wir das auch z.B. DienstagsVormittags ab 10, sowie auch DienstagsAbends ab 19 Uhr tun, bzw. immer wieder tun, solange die Dinge nicht ok sind!

  42. Matthias sagt:

    Hatte eine Probebahncard für 4 Monate und habe sie fristgerecht 7 Wochen vor Ablauf gekündigt. Trotzdem kam heute eine reguläre Bahncard25 bei mir an. Nachdem ich an der Hotline endlich einen Menschen dran hatte nach einigen Minuten, meinte er, die Kündigung wäre eingegangen aber wohl zu spät, um das Aussenden der neuen Karte zu verhindern. Es lagen ca 10 Tage zwischen Kündigung und Bahncard-Erhalt!
    Ich hoffe nur, dass das Geld nun nicht abgebucht wird. Er meinte ich solle an einem Bahnschalter nachfragen, was ich mit der Karte machen solle. Wirklich unglaublich, diese Methoden. Die Bahn macht ständig aggressive Werbung für Probebahncards, aber dann sollten sie sich auch an die Spielregeln halten, die sie selbst aufgestellt haben!!!!!

  43. Markus sagt:

    @Matthias: Ich will die Bahn hier keinesfalls in Schutz nehmen, jedoch in ihrem Beispiel finde deinem Fall das mit den 10 Tagen noch verständlich. Wenn wir annehmen, dass Briefe 1-2 Tage brauchen um zugestellt zu werden, dann liegen zwischen dem Empfang deiner Kündigung bei der DB und dem Absenden der Karte bei der DB 6-8 Tage.Vielleicht hat sich durch einen Sonntag die Zustellung der Kündigung ja nochmal um einen Tag verzögert. Also sind es vielleicht sogar nur 5 Tage die dazwischen liegen. Und dann ist die DB ja kein kleines Unternehmen mit kurzen Wegen. Die Kündigungsabteilung wird eine andere sein, als die Abteilung, die die neuen Bahncards veranlasst, als die Abteilung, die die Bahncards herstellt, als die Poststelle, etc. Und wenn dann die Kündigung im System eingegeben wurde, wurde die Bahncard schon in Produktion gegeben und das ist dann vielleicht ein Prozess, der nicht mehr aufgehalten werden kann.

    Habe ich das richtig verstanden, dass du 7 Wochen vor Ablauf der Probebahncard gekündigt hast, und dann 6 Wochen vor Ablauf eine neue Card der Bahn kam?

  44. Matthias sagt:

    Ja, die neue Bahncard incl. 10 Euro Gutschein kam am 12.7. und der Gültigkeitsbeginn wäre der 14.8.
    Habe sie jetzt zurückgeschickt und hoffe der Fall ist jetzt erledigt.
    Ich möchte deshalb keine Bahncard weil es auch immer wieder andere Agebote gibt, z.b. lidl tickets, wo die Bahncard nicht gilt, oder Ländertickets o.ä.

  45. AbUndAnMal sagt:

    Ich verstehe den ganzen Unmut nicht.
    Jeder möchte einen bestmögliche Service erfahren, sodass sein Anliegen möglichst individuell bearbeitet werden soll. Aber auf der anderen Seite erwarten die meisten zudem auch noch eine blitzschnelle Bearbeitung.

    Das Eine schließt das Andere aus.

    Ihr müsst das ganze mal objektiv betrachten. Die deutsche Bahn, bzw. der Kundensupport bekommt täglich mehrere Tausend Anfragen. Diese müssen ersteinmal vorgefiltert werden. Speziell der BahnCard-Support bearbeitet am Tag etwa Tausende Korrespondezen (Mail, Brief, Fax), mal von den Anrufern ganz abgesehen. Da kann die bearbeitung entsprechend etwas dauern.

    Und nun zum eigentlichen:
    Durch die BahnCard hat man die möglichkeit beim Fahrkartenkauf zum Teil sehr viel zu Sparen. Die Geltungsdauer ist auf ein Jahr begrenzt. Nun stellt euch diesen Aufwand vor, wenn jeder seine BahnCard nach Ablauf neu beantragen müsste.

    - Kunden merken zum Teil erst im Zug, dass diese abgelaufen ist und müssen eine Fahrpreisnacherhebung begleichen
    - enorm hoher Bearbeitungsaufwand für die BahnCard-Service den Berg an BahnCard-Anträgen abzuarbeiten (dreimal dürft Ihr raten an wen die Mehrkosten weitergegeben werden)

    Alsooo… ganz einfach ein Abonnement draus gemacht. Und wer keine Folgekarte möchte, hat 10,5 Monate lange die Möglichkeit zu kündigen.
    Die Kündigung kann sogar per Mail (auch Unterschrift möglich) erfolgen.

    Lediglich per Telefon lässt sich der Vertrag nicht kündigen, was ja irgendwie auch Sinn macht bei einem Vertragsverhältnis auch in Schriftform kündigen zu müssen.

    Sämtliche Vertragsbedingungen sind im Bestellantrag ersichtlich und könnten, wenn der Kunde es möchte in Ruhe durchgelesen werden.
    Wer sich dann noch darüber wundert, dass es sich dabei um einen Abonnementvertrag handelt, ist selber schuld. Schließlich wundert sich ja auch niemand, wenn sich der Handyvertrag auch automatisch um ZWEI weitere Jahre verlängert.

    Wer in seiner Kündigung nicht um Bestätigung bittet, möchte auch nur eine Kündigung und braucht sich über eine fehlende Bestätigung nicht wundern.

    Alles in Allem ist das sicherlich für den Einzelnen etwas unübersichtlich und möglicherweise wirkt es wie Abzocke.
    Ich bitte aber das ganze aufgrund der Unternehmensgröße und Anzahl von Kunden immer mit der entsprechenden Nachsicht zu betrachten.

  46. Markus sagt:

    @AbUndAnMal: Das erklärt aber trotzdem nicht, wieso die Bahn einfach Bahncards, Rechnungen und Mahnungen verschickt, *obwohl* der Vertrag gekündigt ist und *obwohl* die Bahn dies auch schriftlich bestätigt hat.

  47. AbUndAnMal sagt:

    Ganz einfach:

    Bei mehreren Tausend Korrespondezen kann es ab und an leider mal zu fehlern in der Bearbeitung kommen. So dass sich beispielsweise die Bearbeitung der fristgerechten Kündigung mit dem Versand der Folgekarte überschneidet.

    Fürs System ist die Kündigung damit nicht erfolgt und es wartet auf die Begleichung des entsprechenden Jahresbeitrages. Wenn dieser ausbleibt, folgen systembedingte Mahnschreiben.

    In der Regel lässt sich solch ein Fehler nachträglich recht leicht beheben… dafür bedarf es aber der Rücksendung der Folgekarte, da diese ansonsten genutzt werden könnte. Somit erfolgt das Aussetzen des Mahnverfahrens erst mit Eingang der Karte.

    Wenn man bedenkt, dass die Bearbeitung der Rücksendung dann auch noch etwas dauert, kann es da auch wieder zu Überschneidungen kommen.

  48. Markus sagt:

    @AbUndAnMal: Und wenn 2,5 Monate zwischen Kündidungsbestätigung der Bahn und Verschicken der neuen Bahncard liegen? Das kann man wahrlich nicht mehr mit einer Überschneidung rechtfertigen.
    Und wenn auf keine meiner Schreiben reagiert wird (nicht mal mit einem Hinweis „schicken Sie die Bahncard zurück“), dann ist das ja kein Fehler im Computersystem.

    Und wenn die Bahn mir unaufgefordert eine Bahncard zuschickt, und ich diese wegschmeissen würde, weil ich denke, dass ist nur Werbung o. ä. — wie sollte ich die dann zurückschicken können, wenn ich das erst später Erfahrung (durch einen Blog-Kommentar wie deinen und nicht durch eine Information der DB)?

  49. Jblack sagt:

    Sorry, aber meine Erfahrungen mit der Bahncard lassen nur den Schluss zu, das da System hinter steckt und ein gewisser Ex-Chef einfach eine Art Drückerkolonne installiert hat. In einem Fall, gab es eine monatelange Streiterei, weil wir in der Firma die BC jedes Jahr neu genehmigen lassen müssen, die Folge ein Mitarbeiter, 2 Bahncards mit viel “Spass” bei der Kündigung einer Überzähligen BC50.
    Zum zweiten versuche ich gerade die BC50 meiner Eltern zu Kündigen. Leider kann die Bahn aber keine Kündigung vornehmen, “da es sich dabei um hochsensible Daten handelt”. Der Witz ist, das alle hochsensiblen Daten in der Kündigung standen, nur meine Mutter nach 2 Schlaganfällen nicht mehr (Unter)schreiben kann, Geistig aber voll fit ist. Also muss sie nun wohl Endmündigt werden um das Abo los zu werden. Eine bodenlose Frechheit was sich die Bahn da erlaubt.
    Im übrigen stand hier mal was, das die bei der Korespondenz sparen würden, das kann ich nun garnicht bestätigen, die Post, das es sich bei einer Kündigungsbestätigung um “hochsensible Daten” handelt haben die doch gleich 3 mal an alle beteiligten veschickt.

    Lg und Kopfhoch an alle BC geschädigten.

  50. Anne sagt:

    Bei mir das gleiche: Hatte die BC 50 4 Monate vor Ablauf per Einschreiben gekündigt und zu meinem großen Erstauen erhielt ich einige Wochen später sogar eine schriftliche Bestätigung. Leider war ich so bescheuert diese Bestätigung wegzuschmeißen. Das war im Mai diesen Jahres. 3 Monate später, also im August, lag die neue Karte (an der neuen Wohnanschrift, die bei Kündigung mitgeteilt wurde) im Briefkasten. Mir kann ebenfalls kein “AbUndAnMal”-wahrscheinlich-Bahnmitarbeiter erzählen, dass die neuen Bahncards 3 Monate vor Versand bei der DB im Postausgang schlummern. Was für eine dreiste und faule Ausrede! Und selbst wenn, selber schuld. Dann sollte die DB mal darüber nachdenken ihre EDV zu modernisieren. Wenn es nicht so viele zu recht unzufriedene Bahnkunden gäbe, müssten auch nicht täglich tausende Anfragen bearbeitet werden. Einfach nur unglaublich lächerlich und dreist…

  51. Isa sagt:

    Mir ist was dummes passiert ….

    Ich habe mir vor einem Jahr eine BC50 gekauft und vollkommen verplant,dass diese sich automatisch verlängert… Was ist passiert, ich habe mir eine neue bestellt,allerdings BC25. Heute hab ich Post im Briefkasten das ich doch 118€ für die 50 bezahlen soll.
    Habt ihr irgendeinen Rat für mich? Ich werd versuchen da morgen früh anzurufen und hoffe,dass du kulant mit mir und meinem Problem umgehen. Wenn ich allerdings lese was hier so die erfahrungen sind,wird mir schwarz vor augen. Gott sei dank arbeite ich bei einem Anwalt und würde diesen auch sofort einschalten,wenn es dort zu irgendwelchen Problemen kommen würde … Aber es muss doch so was wie ein Widerrufsrecht geben oder ähnliches … Scheiße!

  52. simzi sagt:

    Habe um eine günstigen FahrkartenPreis zu bekommen, mich im Reisebüro am Telefon überreden lassen, die Fahrkarte mit einer vorläufigen Probe Banhcard 25 zu kaufen. Sie sagte, ich muss wenn die richtige Fahrkarte kommt nur kündigen. Da ich die Fahrkarte für meinen Sohn wollte, gab ich alle Daten von meinem Sohn an.
    Einen Tag später ging meine Freundin hin und holte die Fahrkarte und die vorläufige Bahncard 25 auf Papier aus dem Reisebür ab. Ich fragte wo ist das, was du unterschrieben hast. Sie sagt sie hätte nichts bekommen. Sie hätte nur den Erhalt quittiert. OK. Nun wollte ich also freudestrahlend meinem Sohn alles überreichen was leider ins Wasser fiel. Ich bekomme keine Kontakt zum Sohn und wollte sofort alles Widerrufen oder stornieren.
    Die Fahrkarte kann ich zurück geben, aber bei der Bahncard 25 gibt es Probleme. Erst hat es die Dame vom Reisebüro bei der Servicehotline versucht. Dann habe ich es versucht. Sie waren extrem unfreundlich und wollten nur mit meinem Sohn sprechen. Doch der hat keine Bahncard bestellt und hat folglich damit nichts am Hut. Nun bekommt der aber alles zugesendet und hat dieses Abo an der Backe, welches er nicht abgeschlossen hat. Ich, der sogenannte Auftraggeber kann gar nichts machen???!!! Ein unglaubliches Ding.
    Wenn mein Sohn nun diesen Umschlag in den Müll wirft, weil er denkt ist eh nur Werbung, dann haben wir nicht mal die Nummer von der Bahncard. Denn wir können die Bahncard wohl erst kündigen wenn die zugesendet wird. Bisher haben wir nur diesen
    Papierausdruck. Da ich das ganze erst vor zwei Wochen im Reisebüro gemacht habe, dachte ich, einfach widerrufen, fertig. Aber nix da, die haben nicht mal mehr Unterlagen von der Bahncard weil sie alles weggeschickt haben. Und die Bahn will nur mit dem Sohn (volljährig) reden, der aber sagt, was habe ich damit zu tun, ich habe nix bestellt.
    Wer hat jetzt eigentlich den
    BahncardVertrag und die Konsequenzen?
    Sollte tatsächlich mein Sohn den Vertrag erfüllen müssen, dann ist das heftiger Tobak. So kann jeder der Eure Daten hat, auf euch ein Bahncardabo abschließen und ihr habt das Ding an der Backe, ohne dass ihr etwas unterschrieben habt.

  53. Markus sagt:

    @isa: Wieso bist du nicht direkt zum Anwalt wenn du da arbeitest? Ist es nicht einfacher, mal eben bei ner Kaffeepause zu fragen? Ich denke er wird dir aber das gleiche sagen, wie du auch festgestellt hast: dumm gelaufen.

    Sofern du damals einen Vertrag unterschrieben hast in dem Stand „verlängert sich um X solange nicht Y vorher gekündigt wird“ und du eben nicht gekündigt hast, hängst du in diesem Abo drin. Ob das Verhaltern der Bahn jetzt gut oder schlecht ist, zumindest dieser Punkt entspricht einem ganz normalen Abo, wie es bei vielen anderen Verträgen in Deutschland auch gang und gäbe ist. Rechtlich nicht zu beanstanden. Du hast etwas unterschrieben und nicht mehr dran gedacht: also musst du jetzt auch in den sauren Apfel beissen.

    Also jetzt am besten bezahlen bevor Mahngebühren fällig werden und sofort kündigen, damit der Vertrag sich nicht noch einmal verlängert.

  54. Markus sagt:

    @simzi: Ein solcher Vertrag wie für die Bahncard ist eine zweiseitige Willenserklärung. Wenn dein Sohn weder schriftlich noch sons tirgendwie eine solche Erklärung abgegeben hat, hat er auch keinen Vertrag. So einfach.

    Jemand anderes kann in Deutschland nicht einfach einen Vertrag im Namen jemand anderes eingehen. Das geht nur mit bestimmten Vollmachten. Also beispielsweise Prokura in einer Firma oder als Erziehungsberechtigter eines Minderjährigen. Wenn so etwas nicht der Fall ist, konntest du im Namen deines Sohnes auch keinen Vertrag eingehen.

    Dann gäbe es noch eine Möglichkeit, dass du der Vertragspartner bist und dein Sohn lediglich der Begünstigter. Sowas kann man z. B. bei Versicherungen machen, dass ein Elternteil eine Zusatzversicherung für ein Kind abschließt.

    Also: Wenn dein Sohn Sachen von der Post bekommt, ist das für ihn kein Problem, wenn er es wegschmeisst, weil er denkt es ist Werbung. Er hat ja keinen Vertrag, keine Bahncard bestellt, also auch keine Zahlungsverpflichtung. Hier muss man natürlich nur schauen, wie „intelligent“ die Bahn ist und ab wann man dort merkt, dass dein Sohn kein Vertragspartner ist. Prinzipiell liegt hier die Beweislast bei der Bahn, also falls die ein Inkassounternehmen und gerichtliches Mahnverfahren starten: sich einfach mal zeigen lassen, wo man was unterschrieben haben soll.

    Der andere Punkt ist: was hast du unterschrieben, was hat deine Freundin unterschrieben, was hat der Mitarbeiter im Reisebüro unterschrieben bzw. was für einen Vertrag bist du eingegangen. Hier bestünde zumindest theoretisch die Gefahr, dass man dir Betrug oder Urkundenfälschung vorwerfen könnte. Aber das wäre dann etwas, wo ich mir an deiner Stelle Rat bei einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt holen würde.

  55. simzi sagt:

    @markus, ich war im Reisebüro. die Frau (Beraterin) vom Reisebüro hat mir gesagt, sie hatte es selbst unterschrieben “im Auftrag”.
    ich fragte:” Ja, aber bitte in welchem Auftrag ? Mein Sohn hat ihnen kein Auftrag erteilt, das war ich!”
    Also ich gab die Daten von meinem Sohn an, die Frau im Reisebüro hat den Bahncardantrag i.A. unterschrieben.
    Mein Sohn wird den Ärger haben. Die Bahn will nicht mit mir reden, da für sie mein Sohn der Ansprechpartner ist. Der aber schert sich nicht drum. Nun hatte ich versucht per Email die Versendeadresse zu ändern, aber sie sagten, das sei zu spät, die endgültige Bahncard ist versendet. Tja und ich komme nicht an sie ran. Schöner Mist ist das. Werde nochmal ins Reisebüro gehen und der Dame klar machen, dass sie die Nummer der endgültigen Bahncard rausbekommen muss. Darf ich eigentlich kündigen? Bin ja nicht der Bahncardinhaber.
    Ich ärger mich sehr, dass ich mich zu dieser Banhsparaktion überreden hab lassen. Die 25 Euro von der Bahncard sind futsch. Man kann weder stornieren, noch Widerrufen. Das weiss man aber erst, wenn man es braucht.

  56. Kaschi sagt:

    ACHTUNG: KONZENTRATION BEIM FAHRKARTENBUCHEN!!
    Hier mein der Bahn geschilderter Fall:

    Betrifft: Stornierung einer nicht benötigten Bahncard

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit übersende ich Ihnen wie mit der Hotline besprochen eine irrtümlich bestellte Bahncard zurück. Die Bahncard wurde durch Drücken auf die falsche Schaltfläche bestellt. Hierzu war keine erneute Bestätigung erforderlich, nur so konnte es passieren. Die Schaltfläche erschien mitten in einer Zugbuchung, die hierdurch nicht zu Ende geführt werden konnte. Das Verfahren und die Anordnung machen meiner Meinung nach solche Fehlbestellungen leicht möglich.

    Ich besitze bereits eine Bahncard Nr. yyyyyyyyyyyyyy
    Dies hätte vom System eventuell erkannt werden können, da ich angemeldet war.
    Ich hoffe, dass hier Änderungen im System möglich sind.

    Ich bitte wie besprochen um Rückerstattung der Kosten.
    _______________________________________________________
    Leider hat die Bahn bei der Rückerstattung der Bahncard auf Kulanz statt 25 Euro nur 18,75 zurückerstattet, angeblich für den bereits in Anspruch genommenen Monat. So ein Quatsch, ich habe mich geärgert!!!

  57. Raika sagt:

    Und die Bahn macht weiter so.
    Ich habe Anfang Oktober 2011 eine Probe-BahnCard 25 genutzt und alsbald gekündigt. Dies wurde auch schriftlich am 21.Oktober bestätigt.
    Ende Dezember bekomme ich zuerst eine Bahn-Card 25 und ein paar Tage später eine Rechnung per Post.
    Habe nur mit einer mail reagiert, in der ich den Fehler der Bahn moniere.
    Die mail habe ich parallel auch an die Verbraucherzentrale geschickt.
    Erst heute bin ich auf diesen Thread gestoßen und sehe, dass die Bahn diese Masche schon seit 2007, also mehr als 4 Jahre fährt. Wenn das nicht langsam ein Anlass für eine Abmahnung ist.
    Ach so, als Reaktion auf meine mail, kam eine leere Antwort, lt Symbol mit einem Anhang. ???
    @AbUndAnMal vom 19. Juli 2011: Da kannman, wie schon oben von anderen geäußert, wohl kaum von Überschneidungen und schon gar nicht von einzelnen Fehlern reden. Wenn die Bahnetwas unaufgefordert zuschickt, kann sie doch selbst sehen, wie sie es wieder bekommt, wenn sie es haben will, aber wohl kaum für mein Porto (etwa noch per Einschreiben???Habe im Gegenteil der Bahn in meiner mail angekündigt, dass ich für jede weitere mail 5 Euro und für Briefe 10 Euro berechne.
    Gruß
    Rainer

  58. nanni sagt:

    …Ähnliches bei mir. Habe zeitlich knapp aber rechtzeitig gekündigt – zum Glück per Einschreiben! Ich hatte nun trotzdem eine mail im Postkasten, dass meinem Wunschtermin nicht entsprochen werden kann, sondern die Kündigung erst fürs nächste Jahr gilt. Am Telefon wurde mir nun gesagt, dass meine Kündigung rechtzeitig ankam (wie ich ja auch dem Eingangsdatum des Einschreibens entnehmen kann). Bin mal gespannt, wie das weiter geht. Ich find´s einfach unverschämt. Am Telefon wurde mir gesagt, dass es wohl eine Überschneidung gab, die Karte schon in Produktion war…blabla. Mag ja sein, aber das ist nicht mein Problem. Die email der Bahn kam ja als ANTWORT, also REAKTION auf meine Kündigung. Diesem haben sie das korrekte Datum entnehmen können. Aber sie habens halt mal probiert. UNVERSCHÄMT!!!!

  59. Mir haben sie auch eine probebahncard zugeschickt und nachdem ich die gekündigt habe, kam nach 4 Wochen eine neue Bahncard. Nach mehrmaligem Hinterher telefonieren, hat mir dann eine “freundliche” Mitarbeiterin erklärt das nie eine Kündigung ankam!! Ich habe jetzt nochmal den Versuch gestartet und mir eine Kündigungsvorlage ausgedruckt und hingeschickt. Mal sehen was nun bei rum kommt! Frechheit ist da noch milde ausgedrückt!

    Grüße von einer Bahncard geplagten Anki

  60. Dennis sagt:

    Ich “erlebe” den BahnCard-Service jetzt zum zweiten Mal, diesmal allerdings dreister als vor vieren Jahren, damals wurde meine angeblich nicht eingetroffene Kündigung zumndest “aus Kulanz” rückwirkend annerkannt.

    Im letzten Jahr habe ich gleich nach dem Erhalt der BC 25 (leider nur per Brief) das Abo gekündigt und kein Bestätigungsschreiben trotz meiner Bitte darum erhalten. Dafür kam in diesem Jahr eine neue Bahncard mitsamt Rechnung. Nach Auskunft der Hotline sei an diesem Vorfall vielleicht die Post schuld, denn die hätte meinen Brief wohl nicht zugestellt, aber eigentlich sei ich auch selber mitverantwortlich, schließlich hätte ich ja merken müssen, dass ich keine Kündigungsbestätigung bekommen habe und dementsprechend mein Brief auf dem Postweg nach Erfurt verschollen sein musste. Eine Sinn für Eigenverantwortung (außer dem Verständnis für meinen Ärger) war dem BahnCard-Service allerdings nicht so richtig anzumerken.

    Ich frage mich, ob der BahnCard-Service so etwas wie Eingangsstempel für Postzuschriften hat. Sie hätten mich ja zumindest pro forma mal fragen können, in welchem Zeitraum sie nach dem Eingang meines Briefes suchen müssten. (Aber vielleicht sitzt in der Posteingangsabteilung des BahnCard-Services ein Mitarbeiter und futtert jeden 100ten Brief und jedes 200te FAX auf.)

    Wie dem auch sei, meine neuerliche Kündigung wurde nach Versand per Einschreiben und mit der Androhung rechtlicher Schritte und Kontakt zur Öffentlichkeit sofort per Mail bestätigt. Hoffentlich stimmt das so, denn dann kann ich mich auf einen ähnlichen Fall mit Kabel Deutschland konzentrieren….

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