Wieso bin ich eigentlich nicht bei Studi-VZ angemeldet?
Die Frage stelle ich mir so langsam wirklich. Studieren muss man ja dafür auch nicht, StudiVZ, die Facebook-Kopie wird im meinem Freundes- und Bekanntenkreis wie eine normale Chat-Community verwendet. Insbesondere durch die nicht abreissende Flut an Negativmeldungen, die verdeutlicht, dass weder die Programmierer Ahnung haben, was sie da genau machen, noch die Datenschutzbeauftragten, noch die Gründer, wie man sich verhält, hab ich mich bislang gescheut dort anzumelden.
Wenn eben mal die Datenbank geknackt wird und ’zig Benutzerdatensätze ausgelesen werden, aber StudiVZ versichert, dass kein Fremder mit den so gewonnenen Daten unter der eigenen Persönlichkeit gruschelt, glaubt StudiVZ alles ist okay. Es würde mir, wenn ich Spammer wäre, Freudentränen in die Augen treiben, wenn ich Abertausende E-Mail-Adressen, Namen und sonstige persönliche Daten von den Nutzer hätte. Das wäre wie Weihnachten, Geburtstag und nochmal Weihnachten zusammen. Mindestens.
So welchen will ich einfach nicht meine Daten geben. Ich finde es auch interessant traurig, dass StudiVZ zwar auf die Frage nach der Datenverwendung („Hm, was macht ihr eigentlich mit meinen Daten?“) antwortet:
Nichts. Die deutschen Datenschutzgesetze gehören zu den strengsten der Welt und selbst die übertreffen wir in manchen Bereichen. Uns ist das natürlich sehr wichtig, es gibt da also keinen Grund zur Sorge.
Dass StudiVZ seit einiger Zeit zu Facebook gehört, denen Datamining vorgeworfen wird, lassen wir mal unberücksichtigt. Als juristischer Laie ist die Antwort meiner Meinung nach auch nicht ausreichend, denn im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG §4 Abs. 3 2.) steht, dass „die Zweckbestimmungen der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung“ zu nennen sind. Und dass StudiVZ „nichts“ mit den Daten macht ist falsch, denn diese werden ja zum Login verwendet, anderen Nutzern gezeigt, bei schlechter Programmierung auch schonmal gerne allen. StudiVZ meint wahrscheinlich, dass sie die Daten nicht an Dritte weitergeben – aber nach dem Serverhack und dem Verkauf an Facebook ist dies ja auch nicht mehr notwendig.
Wieso schreibe ich über all diese? Weil mir zugetragen wurde, dass einige mich betreffende Daten bei StudiVZ gespeichert sind. Es handelt sich um Fotos, die Leute, die mich kennen dort eingestellt haben. Dies möchte ich aus all den o.g. Gründen nicht, da die Fotos aufgrund von Datenschutzproblemen von jederman einsehbar sind (auch wenn er nicht bei StudiVZ angemeldet ist) und zum anderen sind es nicht immer die vorteilhaftesten (ja… die liebe Eitelkeit). StudiVZ schreibt hierzu:
Ob jemand ein Bild von dir hochlädt, das dir nicht gefällt, oder eines das du geschmacklos findest, in der Regel musst du das mit ihm selbst klären.
Wie gesagt, ich bin nur juristischer Laie, aber im KUG §22 Satz 1 steht:
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.
Für mich ist StudiVZ derjenige, der die Daten speichert (ohne mein Einverständnis), verbreitet (ohne mein Einverständnis) und veröffentlicht (ohne mein Einverständnis), also wäre es auch mein Ansprechpartner und in meinen Augen auch der Verantwortliche. Muss dass mal nachher mit nem Bekannten klären, der Jurist ist – mal schauen, ob dann eine Liste mit Bildern an StudiVZ rausgeht, welche umgehend zu löschen sind.
Wieso ich nicht bei StudiVZ angemeldet bin, wieso die Überschrift nur eine rhetorische Frage ist, sollte spätestens jetzt klar geworden sein.
(Ich habe bewusst auf Links zu StudiVZ in diesem Artikel verzichtet, denn negative PR ist auch PR und ich weigere mich StudiVZ noch zusätzliche Links zu schenken… und von NoFollow halte ich nichts)
studivz gehoert facebook? wie kommst du darauf?
Holtzbrinck hat, nachdem sie als Investor eigestiegen sind, dieses Jahr den Grossteil uebernommen.
Shit… das kommt davon, wenn man sich aufregt und die Fakten vermischt. Das mit Holtzbrinck weiß ich (frag Paul, hab ich erst vorgestern mit ihm drüber gesprochen
), es war damals aber im Gespräch, dass Facebook Interesse an StudiVZ gehabt haben soll (hatte ich auf einem der Links oben gelesen). Wie gesagt, die Aufregung und mein Durcheinanderwürfeln von Tatsachen, etc. Also mea culpa und um es mit den Worten der Wikipedia zu sagen: StudiVZ steht mit Facebook >>in keinem wirtschaftlichen Zusammenhang<<
studivz hat mir eine ganze zeit lang mal ziemlich viel spaß gemacht. was datenschutz und solchen pipapo angeht, mach ich mir ja nie besonders viele gedanken… sonst würde ich wohl kaum mein gesamtes leben samt gefühlswelt in meinem blog vor anderen leuten auf die welt kippen…
studivz war in gewisser hinsicht praktisch um in kontakt zu bleiben. jetzt wird mir jeder sagen: wofür gibt es sms, email, kettenbriefe, buschtrommeln und dosentelefone? aber das war was anderes. man konnte sich "verstohlener" an leute ranwagen, die man unter normalen umständen nie per sms oder ähnlich kontaktiert hätte. einfach mal einen frechen spruch auf der pinnwand hinterlassen, oder sogar nur das profil ansehen, so dass derjenige wusste, dass man das profil angeschaut hat… hat schon für genug gesprächsstoff oder neue kontakte gesorgt… und zwar auf einer anderen ebene als xing, die langweilige headhuntervereinigung… *gähn*
zudem hatte ich auch immer eine enorme freude an den diversen gruppen und mich fast täglich königlichstens amüsiert. studivz hat einfach einen sehr großen unterhaltungswert, wenn man es so genutzt hat, wie ich das gemacht hab, bevor ich in einem anfall von irrsinn mein profil gelöscht habe…
ich habe mich immer sehr über nette bemerkungen zu meinen fotos oder freundliche sprüche auf meiner pinnwand gefreut. in studivz hatte ich meist das gefühl, dass die leute öfter an einen denken. es war so einfach, mal eben einen "gruschel" button zu drücken…
(…ja, ich finde "gruscheln" scheiße und habe es nur von freunden als nette geste akzeptiert und von fremden als hassenswerte aktion verdammt…)
ich will es jetzt nicht in den himmel loben. habe natürlich auch all die negative kritik mitbekommen. aber wie kann mich das heutzutage noch stören, da wir mit dem und für den größten datensammler überhaupt arbeiten? also, scheiß auf essan dhariani oder wie der vogel heißt. der war gottseidank eh nie auf meinem profil, dabei hatte ich ein foto von meinem nackten arsch im fotoalbum…
Die passenden Gesetzestexte:
Artikel 1 Absatz 1 GG
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Artikel 2 Absatz 1 GG
Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
§22 KunstUrhG Satz 1
*Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden.*
§33 KunstUrhG Absatz 1 Satz 1
*Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft*, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
§37 KunstUrhG
(1) Die widerrechtlich … verbreiteten … Exemplare … unterliegen der Vernichtung. Das gleiche gilt von den widerrechtlich verbreiteten oder öffentlich zur Schau gestellten Bildnissen…
(2) Gegenstand der Vernichtung sind alle Exemplare …
(3) Auf die Vernichtung ist auch dann zu erkennen, wenn … die Verbreitung … weder vorsätzlich noch fahrlässig erfolgt. Das gleiche gilt, wenn die Herstellung noch nicht vollendet ist.
(4) Die Vernichtung hat zu erfolgen, nachdem dem Eigentümer gegenüber rechtskräftig darauf erkannt ist.
§42 KunstUrhG
Die Vernichtung der Exemplare … kann im Wege des bürgerlichen Rechtsstreits oder im Strafverfahren verfolgt werden.
§48 KunstUrhG
(1) Der Anspruch auf Schadensersatz und … die Strafverfolgung wegen widerrechtlicher Verbreitung oder Schaustellung eines Bildnisses verjähren in drei Jahren.
(2) Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an welchem die widerrechtliche Handlung zuletzt stattgefunden hat.
§ 50 KunstUrhG
*Der Antrag auf Vernichtung der Exemplare … ist so lange zulässig, als solche Exemplare oder Vorrichtungen vorhanden sind.*
§ 823 BGB Absatz 1
Wer vorsätzlich oder fahrlässig … ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen *zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet*.
§1004 Absatz 1 BGB
Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
§ 249 BGB
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand
herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. …
§ 253 Absatz 2
*Ist wegen einer Verletzung … der Freiheit … Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.*
feine Sache..gut geschrieben und vertretbar…allein die Hetze nervt ein wenig^^
…aber dennoch sehr gelungen