Fahren und Parken wie es beliebt …
Ich habe gerade einen interessanten Bericht im Ersten gesehen. Demnach sind seit September letzten Jahres alte Verkehrszeichen nicht mehr gültig. Das heißt überall dort, wo euch ein Symbol daran hindern soll zu schnell zu fahren oder euch das Parken verbietet: man kann es ignorieren!
1992 wurden viele Verkehrszeichen aktualisiert. Teilweise, weil diese veraltete Motive dargestellt haben (wenn man z. B. an die Dampflokomotive auf dem Schild für einen Bahnübergang denkt), zu detailiert und verspielt waren oder auch Männer/Frauen enthielten (Frau geht mit Kind spazieren, Mann arbeitet auf Baustelle) oder einfach, weil die neueren Verkehrszeichen besser erkennbar sein sollen (Kantige Pfeile statt Rundungen). Bis September 2010 waren die alten neben den neuen Verkehrszeichen noch gültig – doch dann wurde die Straßenverkehrsordnung geändert.
Die Sätze 3–16 des Paragraphen §53 der StVO wurden ersatzlos gestrichen, weil diese verjährt waren … aber hierbei wurde übersehen, dass die Streichung des Paragraphen 9 weitreichende Konsequenzen haben dürfte.
§ 53 Abs. 9 StVO (gestrichen) Verkehrszeichen in der Gestaltung nach der bis zum 1. Juli 1992 geltenden Fassung dieser Verordnung behalten auch danach ihre Gültigkeit. Ab dem 1. Juli 1992 dürfen jedoch nur noch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen mit den neuen Symbolen angeordnet und aufgestellt werden.
Also besitzen nur noch Verkehrszeichen Gültigkeit, die aktuell in der Straßenverkehrsordnung bzw. im zugehörigen Verkehszeichenkatalog geführt sind. Und hier kann es passieren, dass man in einem Haltverbot parkt, das keins mehr ist, abbiegen kann, wo man es eigentlich nicht dürfen sollte, schneller fahren darf, als es erlaubt wäre und über Rot fährt, wo kein gültiges Rot angezeigt wird.
Ich will jetzt keinen dazu ermuntern bei z. B. Rot über eine Ampel zu fahren – damit würde man sich und andere fahrlässig und mutwillig in Gefahr begeben. Nur wenn man geblitzt wird, ein Knöllchen wegen Falsch-Parken erhält oder Punkte in Flensburg wegen Rotlichtverstoß drohen, dann sollte man sich die Verkehrsschilder nochmal genauer anschauen und evtl. Einspruch einlegen.
Zu schnell …

Höchstgeschwindigkeit: Links veraltet; Rechts gültig
Wer mal wieder zu schnell unterwegs war und ein äußerst kostenpflichtiges Foto zugeschickt bekommt oder direkt vor Ort aus dem Verkehr gewunken wird, sollte schauen, ob auf dem Verkehrsschild mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit ein „km“ prankt. Falls ja, ist dieses Schild veraltet und somit nicht mehr gültig – und das seit 1998. Falls da kein „km“ stehen sollte, aber die Schrift mit der Geschwindigkeit schmal ist und daneben ein „km“ überklebt wurde: auch hierdurch erlangt das Schild keine Gültigkeit.
Falsch geparkt …

Haltverbot: Links veraltet; Rechts gültig
„Nur mal eben Brötchen geholt“ ist glaub ich Spitzenreiter der Ausreden beim Falschparken. Ich war auch echt begeistert (nicht!), als sich bei meinem Umzug am letzten Wochenende jemand in mein Haltverbot stellt und auch auf meinen Hinweis, dass dort Parken wegen des Umzugs nicht erlaubt sei, nicht beirren lies: „Nur zwei Minuten“. Die Schilder, die dort standen waren gültig. Aber dort wo ein Parkverbot ausgeschildert ist und noch die alten (abgerundeten) Pfeile sind, insbesondere der Doppelpfeil: ungültig.
Rote Ampeln …

Lichtzeichenanlage: Links veraltet; Rechts gültig
Nicht aufgepasst, auf die Ampfel für den Geradeausverkehr geachtet und schon ist es passiert. Man ist bei Rot abgebogen. Glücklicherweise ist nichts passiert … zumindest kein Unfall, aber die Polizei weiß, wo man die Stadtkasse aufbessern kann und hält einen kurz hinter der Kreuzung an. Ärgerlich nicht nur wegen des Geldes, denn hierfür gibt es auch gleich Punkt in Flensburg. Falls das Rotlicht (oder auch das Gelblicht) mit dem Abbiegerpfeil ein Schwarzer Pfeil auf leuchtendem Grund war, kann man wohl nichts machen, aber bei einem roten/gelben Pfeil auf schwarzem Grund könnte man sich einen Einspruch überlegen.
Noch mehr Infos …
Eine vollständige Liste über sämtliche veralteten Verkehrszeichen und noch einiges mehr zu den Hintergründen gibt es auf der Website RSA 95 von Uli Korsch.
PS:
Wie oben schon geschrieben sollte keiner mutwillig Verkehrszeichen missachten, auch wenn sie veraltet sind. Dass sie dort angebracht sind hat (meistens) einen Grund. Und falls Einspruch gegen Knöllchen & Co. eingelegt werden sollte, kann es trotzdem natürlich passieren, dass das Gericht seiner Argumentation nicht folgt.
Ach ja: und das hier ist keine Rechtsberatung!
Keine Antworten